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Corona info des BSV v. 03.04.2022

Einschränkungen für den Sportbetrieb entfallen.

  • Die bisherige Corona-Verordnung Sport wurde zum 3. April 2022 aufgehoben.

Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).

Die aktuelle CoronaVO ist auf dem Landesportal Baden-Württemberg zu finden.

Weitere Informationen zur Aufhebung der CoronaVO Sport sind auf den Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport zu finden. Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle des BSV gerne zur Verfügung: www.bsvleimen.de

 

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Aktuelle Änderung der Corona-Verordnung zum 23.02.2022

Sehr geehrte Mitglieder und Freunde des Schießsports

Die Corona-Werte sind aktuell gesunken, so dass die Warnstufe wieder greift. Das bedeutet  für uns, dass nach der 3G-Regelung Personen Zutritt zur Anlage haben!

Nicht geimpfte bzw. genesene Personen (Genesenennachweis älter als 3 Monate) legen einen entsprechenden Test vor.

Es gelten die Regelungen der aktuellen CORONA Verordnung.

Jedes Mitglied handelt hier eigenverantwortlich; 

kontrollbedingte Konsequenzen hat jeder selbst zu tragen.

gez.  der Vorstand 24.2.2022

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© Schützengesellschaft Pforzheim 1450 e.V 2013


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